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DFG-Programmpauschale

Neuregelung der Verwendungsrichtlinien für die DFG-Programmpauschale

Ab dem 01.01.2023 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Verwendungsrichtlinien für die Programmpauschale für DFG-geförderte Forschungsvorhaben neu geregelt (für den vollen Wortlaut der Regelung siehe DFG-Homepage).

Daher hat der IPW-Vorstand am 10.05.2023 eine Leitlinie zur Verwendung der DFG-Programmpauschalen beschlossen, die rückwirkend ab dem 01.01.2023 gültig ist.

Das schließt auch eine „Buchungsanweisung von Mitteln aus DFG-Programmpauschalen“ mit Auflistung der aus den Programmpauschalen finanzierbaren Kostenarten ein. Dadurch kann das IPW sicherzustellen, dass die DFG-Programmpauschalen im allgemeinen Haushalt vereinnahmt sowie transparent und überprüfbar eingesetzt werden. Das bedeutet insbesondere auch, dass nicht aufgelistete Kostenarten nicht aus den Programmpauschalen finanzierbar sind.